All-in-one
Höchstleistung zu Top-Konditionen. Prime Hearing, das ist das glasklare Bekenntnis
der Schwind Hörakustik-Spezialisten zu exzellenter Beratung, persönlicher Hilfestellung und Produktsicherheit nach Maß. Das klingt interessant für Sie? Das ultimative 6 Jahre All-in-one Paket für Ihr neues Hörsystem erhalten Sie schon ab 0,86 € / Tag.*
- Flexibler Hörsystemekauf: Jetzt wird es vielseitig, denn Sie können spielend zwischen einem komfortablen monatlichen Tarif oder aber einer Einmalzahlung entscheiden.
- Hörsystemetausch: Heute an morgen denken, ganz einfach: Tauschen Sie einfach nach 3 Jahren Ihre Hörsysteme gegen das aktuelle Folgemodell: Kostenlos natürlich!
- Hörtraining: Hörtraining zur Eingewöhnung ist das Maß aller Dinge. Warum? Weil fast 90% der Schwierigkeiten mit Hörsystemen auf unzureichende Eingewöhnung zurückgeht. Unser zertifiziertes Hörtraining unterstützt Sie bei der Eingewöhnung und garantiert Ihnen eine erfolgreiche Hörsystemversorgung.
- Ladestation / Batterien: Kostenlose Energieversorgung für akku- und batteriebetriebene Hörsysteme für die Dauer von 6 Jahren.
- Wartung / Verschleißteile: Die Kosten im Griff, denn mit Prime Hearing sind Wartung und Tausch von Verschleißteilen Ihrer Hörsysteme während der Laufzeit gratis.
- Garantie: Mit 6 Jahren Garantie auf Ihre Hörsysteme ab Verkaufsdatum sorgt Prime Hearing für langfristige Sicherheit.
- Verlustabsicherung: Ob Verlustabsicherung oder Schadensfall — Prime Hearing garantiert Ihnen die einfache und unkomplizierte Abwicklung.
Also – Lassen Sie sich gerne von unseren Prime Hearing Spezialist*innen beraten und sichern Sie sich das Premium-Paket für ihre neuen Hörsysteme.
- Alzenau-Wasserlos
- Aschaffenburg
- Hösbach
- Miltenberg Akustik
- Obernburg
- Seligenstadt
*Rechenbeispiel Monaural Basic: Einmalzahlung: 1.145,00 Euro / Laufzeit: 72 Monate / Tarif pro Tag: 0,68 Euro. Die Vorteile und Leistungen Ihres Abonnements sind abhängig von der Wahl Ihres Prime Hearing Tarifs mit einer Laufzeit von 72 Monaten. Für die Nutzung von Prime Hearing als monatlicher Tarif oder tarifbezogener Zuzahlung gilt für privat Versicherte oder private Zahler eine Zuzahlung in Anlehnung an die gesetzlichen Krankenkassenzuschüsse pro Ohr. Für Mitglieder gesetzlicher Krankenkassen gilt ein Leistungsanspruch und / oder eine gültige ohrenfachärztliche Verordnung. Die gesetzlichen Krankenkassenzuschüsse können je nach Kasse variieren und sind nicht Bestandteil der monatlichen Rate oder der Zuzahlung. §59 SGB I Ausschluss der Rechtsnachfolge – Ansprüche auf Dienst- und Sachleistung erlöschen mit dem Tod des Berechtigten. Irrtümer und Änderungen vorbehalten.
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