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Gewinnspiel
2025
Teilnahmebedingungen für Gewinnspiele

Die SCHWIND Sehen & Hören GmbH, Mainparkstraße 12, 63801 Kleinostheim, nachfolgend SCHWIND Sehen & Hören genannt, verlost die auf der HubSpot-Seite (https://info.schwind-sehen-hoeren.de/haptik-gewinnspiel) genannten Gutscheine. Mit der Teilnahme an dem Gewinnspiel erklärt sich der Nutzer mit den nachstehenden Teilnahmebedingungen und der Inhalteverantwortung einverstanden.

Was kann gewonnen werden?

Mit der Teilnahme hat man die Möglichkeit, die auf der HubSpot-Seite (https://info.schwind-sehen-hoeren.de/haptik-gewinnspiel) genannten Gutscheine zu gewinnen.

Wie kann gewonnen werden?

Die Teilnahme am Gewinnspiel erfolgt am 21. November 2025 (Tag der Sinne) an unserem Schwind-Store in Obernburg. Die Gutscheine werden unter allen Teilnehmern, die die korrekten und vollständigen Antworten abgesendet haben, verlost. Die Teilnahme erfolgt, indem man am Haptik-Gewinnspiel teilnimmt, und auf der HubSpot-Seite (https://info.schwind-sehen-hoeren.de/haptik-gewinnspiel) die ertasteten Objekte richtig auswählt und das Formular absendet.

Über welchen Zeitraum findet das Gewinnspiel statt?

Die Aktion startet am 21. November 2025 um 09:00 Uhr und endet am 21. November um 18:00 Uhr. 

Wer kann mitmachen?

Die Teilnahme ist kostenlos und jede natürliche  Person kann am Gewinnspiel teilnehmen. Bei minderjährigen Teilnehmern setzt SCHWIND Sehen & Hören das Einverständnis der Erziehungsberechtigten voraus. Eine Teilnahme erfordert die wahrheitsgemäße Angabe der teilnahmerelevanten Daten. Gewinnspielvereine sowie automatisierte Gewinnspiel-Dienste sind nicht teilnahmeberechtigt.

Wer wird von der Teilnahme ausgeschlossen?

SCHWIND Sehen & Hören ist berechtigt, einzelne Personen von der Teilnahme auszuschließen, sofern berechtigte Gründe, wie z. B. Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen, Manipulation etc., vorliegen und behält sich vor, rechtliche Schritte einzuleiten. Mitarbeiter von SCHWIND Sehen & Hören und der beteiligten Firmen sowie deren Angehörige dürfen an diesem Gewinnspiel nicht teilnehmen. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Wie werden die Gewinner ermittelt?

Unter allen Teilnehmern werden die Gewinner von SCHWIND Sehen & Hören in einem unabhängigen Losverfahren per Zufallsgenerator ermittelt.

Wie erfahre ich, ob ich gewonnen habe?

Die Gewinnbenachrichtigung erfolgt, indem der Gewinner via E-Mail oder Telefon informiert wird. Der Gewinner muss innerhalb von 48 Stunden auf die Benachrichtigung reagieren.

Wie erhalte ich meinen Gewinn?

Mit der Gewinnbenachrichtigung wird der Gewinner aufgefordert, Sehen & Hören seinen Vor- und Nachnamen zu nennen. Die Daten werden an unsere Stores weitergeben und der Gewinner kann seinen Gutschein direkt vor Ort einlösen. 

Was passiert, wenn ich mich nach der Gewinnbenachrichtigung nicht melde?

Sollte sich ein Gewinner nicht innerhalb von 2 Tagen nach Gewinnbenachrichtigung bei SCHWIND Sehen & Hören melden, verfällt der Gewinn. In diesem Fall wird aus dem Kreis der gewinnberechtigten Teilnehmer ein neuer Gewinner ausgelost. 

Vorbehaltsklausel

SCHWIND Sehen & Hören behält sich vor, das Gewinnspiel zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen zu modifizieren, zu unterbrechen oder zu beenden. Von dieser Möglichkeit macht SCHWIND Sehen & Hören allerdings nur dann Gebrauch, wenn aus Gründen der höheren Gewalt, aus technischen Gründen (z.B. Viren im Computersystem, Manipulation oder Fehler in der Hard- und/oder Software) oder aus rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung des Spiels nicht gewährleistet werden kann. SCHWIND Sehen & Hören haftet nicht für Verluste, Ausfälle oder Verspätungen, die durch Umstände herbeigeführt wurden, die außerhalb unseres Verantwortungsbereichs liegen. In begründeten Fällen kann der Gewinn durch gleichwertige Preise ersetzt werden. 

Datenschutzbestimmungen

Ihre Sicherheit und Ihre Zufriedenheit stehen im Mittelpunkt. SCHWIND Sehen & Hören speichert und nutzt die erhobenen Daten ausschließlich für die Durchführung des Gewinnspiels. Nach Ablauf des Gewinnspiels werden alle Angaben gelöscht.

Sonstiges

Die Barauszahlung der Gewinne ist nicht möglich. Gewinnansprüche können nicht auf andere Personen übertragen oder abgetreten werden. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Sollten einzelne Bestimmungen der Teilnahmebedingungen ungültig sein oder ungültig werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebedingungen unberührt. An ihrer Stelle tritt eine angemessene Regelung, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am ehesten entspricht. SCHWIND Sehen & Hören behält sich vor, die Teilnahmebedingungen jederzeit zu ändern.

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