Die SCHWIND Sehen & Hören GmbH, Mainparkstraße 12, 63801 Kleinostheim, nachfolgend SCHWIND Sehen & Hören genannt, verlost den in der SENSES Ausgabe 12 ausgeschriebenen Preis. Mit der Teilnahme an dem Gewinnspiel erklärt sich der/die Nutzer*in mit den nachstehenden Teilnahmebedingungen und der Verantwortung für die Inhalte einverstanden.
Mit der Teilnahme hat man die Möglichkeit, eine Brillenfassung inklusive Brillengläser für Kinder bis maximal 14 Jahre nach Wahl zu gewinnen.
Die Teilnahme am Gewinnspiel erfolgt ab Veröffentlichung der Kundenzeitschrift SENSES Ausgabe 12. Der Preis wird unter allen Teilnehmern verlost. Die Teilnahme erfolgt, indem man das korrekte Lösungswort in das Formular auf folgender Landingpage ausfüllt: https://info.schwind-sehen-hoeren.de/raetsel-senses-2024. Zudem muss der Teilnehmer alle weiteren Formularfelder ausfüllen und im Anschluss das Formular absenden.
Das Gewinnspiel startet mit der Veröffentlichung der SENSES Ausgabe 12 und endet am 31. März 2025 um 23:59 Uhr.
Die Teilnahme ist kostenlos und jede natürliche Person ab 18 Jahren kann am Gewinnspiel teilnehmen. Bei minderjährigen Teilnehmern setzt SCHWIND Sehen & Hören das Einverständnis der Erziehungsberechtigten voraus. Eine Teilnahme erfordert die wahrheitsgemäße Angabe der teilnahmerelevanten Daten. Gewinnspielvereine sind nicht teilnahmeberechtigt.
SCHWIND Sehen & Hören ist berechtigt, einzelne Personen von der Teilnahme auszuschließen, sofern berechtigte Gründe, wie z. B. Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen, Manipulation etc., vorliegen und behält sich vor, rechtliche Schritte einzuleiten. Mitarbeiter von SCHWIND Sehen & Hören und der beteiligten Firmen sowie deren Angehörige dürfen an diesem Gewinnspiel nicht teilnehmen. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Unter allen Teilnehmer*innen werden die Gewinner von SCHWIND Sehen & Hören in einem unabhängigen Losverfahren per Zufallsgenerator ermittelt.
Die Gewinnbenachrichtigung erfolgt, indem der/die Gewinner*in schriftlich per E-Mail informiert wird. Der/Die Gewinner*in muss innerhalb von 1 Woche auf die Benachrichtigung reagieren.
Die GewinnerInnen werden schriftlich über ihren Gewinn informiert. Die Übergabe des Gewinns wird individuell zwischen MitarbeiterInnen und Kundinnen vereinbart.
Sollte sich ein Gewinner nicht innerhalb von 1 Woche nach Gewinnbenachrichtigung bei SCHWIND Sehen & Hören melden, verfällt der Gewinn. In diesem Fall wird aus dem Kreis der gewinnberechtigten Teilnehmer*innen ein/e neue/r Gewinner*in ausgelost.
SCHWIND Sehen & Hören behält sich vor, das Gewinnspiel zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen zu modifizieren, zu unterbrechen oder zu beenden. Von dieser Möglichkeit macht SCHWIND Sehen & Hören allerdings nur dann Gebrauch, wenn aus Gründen der höheren Gewalt, aus technischen Gründen (z.B. Viren im Computersystem, Manipulation oder Fehler in der Hard- und/oder Software) oder aus rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung des Spiels nicht gewährleistet werden kann. SCHWIND Sehen & Hören haftet nicht für Verluste, Ausfälle oder Verspätungen, die durch Umstände herbeigeführt wurden, die außerhalb unseres Verantwortungsbereichs liegen. In begründeten Fällen kann der Gewinn durch gleichwertige Preise ersetzt werden.
Für die Teilnahme am Gewinnspiel ist die Angabe von persönlichen Daten notwendig. SCHWIND Sehen & Hören speichert und nutzt die erhobenen Daten für die Information über Gewinnspiele, andere Aktionen und Werbung. Der Teilnehmer versichert, dass die von ihm gemachten Angaben zur Person, insbesondere Vor-, Nachname und E-Mail-Adresse wahrheitsgemäß und richtig sind. SCHWIND Sehen & Hören weist darauf hin, dass sämtliche personenbezogenen Daten des Teilnehmers ohne Einverständnis weder an Dritte weitergegeben noch diesen zur Nutzung überlassen werden.
Die Barauszahlung der Gewinne ist nicht möglich. Gewinnansprüche können nicht auf andere Personen übertragen oder abgetreten werden. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Sollten einzelne Bestimmungen der Teilnahmebedingungen ungültig sein oder ungültig werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebedingungen unberührt. An ihrer Stelle tritt eine angemessene Regelung, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am ehesten entspricht. SCHWIND Sehen & Hören behält sich vor, die Teilnahmebedingungen jederzeit zu ändern.
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