Die SCHWIND Sehen & Hören GmbH, Mainparkstraße 12, 63801 Kleinostheim, nachfolgend SCHWIND Sehen & Hören genannt, verlost die auf dem Sommermarkt 2024 in Seligenstadt im SCHWIND Sehen & Hören Store ausgeschriebenen Preise. Mit der Teilnahme an dem Gewinnspiel erklärt sich der/die Nutzer*in mit den nachstehenden Teilnahmebedingungen und der Inhalteverantwortung einverstanden.
Mit der Teilnahme hat man die Möglichkeit, einen von drei Gutscheinen zu gewinnen (1x 150€, 1×100 €, 1x 50€). Es handelt sich um Wertgutscheine, die beim Kauf einer Brille in Sehstärke oder beim Kauf eines Hörgerätes eingesetzt werden können.
Die Teilnahme am Gewinnspiel erfolgt am 23. Juni 2023 auf dem Sommermarkt im SCHWIND Sehen & Hören Store in Seligenstadt. Die drei Preise werden unter allen Teilnehmern verlost. Die Teilnahme erfolgt, indem man den Gewinnspiel-Flyer ausfüllt und in die Losbox wirft.
Die Aktion startet am 23. Juni 2024 um 13:00 Uhr und endet am 23. Juni 2024 um 18:00 Uhr.
Die Teilnahme ist kostenlos und jede natürliche Person kann am Gewinnspiel teilnehmen. Bei minderjährigen Teilnehmern setzt SCHWIND Sehen & Hören das Einverständnis der Erziehungsberechtigten voraus. Eine Teilnahme erfordert die wahrheitsgemäße Angabe der teilnahmerelevanten Daten. Gewinnspielvereine sind nicht teilnahmeberechtigt.
SCHWIND Sehen & Hören ist berechtigt, einzelne Personen von der Teilnahme auszuschließen, sofern berechtigte Gründe, wie z. B. Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen, Manipulation etc., vorliegen und behält sich vor, rechtliche Schritte einzuleiten. Mitarbeiter von SCHWIND Sehen & Hören und der beteiligten Firmen sowie deren Angehörige dürfen an diesem Gewinnspiel nicht teilnehmen. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Unter allen Teilnehmer*innen werden die Gewinner von SCHWIND Sehen & Hören in einem unabhängigen Losverfahren per Zufallsgenerator ermittelt.
Die Gewinnbenachrichtigung erfolgt, indem der/die Gewinner*in via Telefon oder schriftlich informiert wird. Der/Die Gewinner*in muss innerhalb von 1 Woche auf die Benachrichtigung reagieren.
Mit der Gewinnbenachrichtigung wird der Gewinner/ die Gewinnerin aufgefordert, Sehen & Hören seine/ihre Kontaktdaten mitzuteilen. Die GewinnerInnen werden telefonisch oder schriftlich über ihren Gewinn informiert. Die Übergabe des Gewinns wird individuell zwischen MitarbeiterInnen und Kundinnen vereinbart.
Sollte sich ein Gewinner nicht innerhalb von 1 Woche nach Gewinnbenachrichtigung bei SCHWIND Sehen & Hören melden, verfällt der Gewinn. In diesem Fall wird aus dem Kreis der gewinnberechtigten Teilnehmer*innen ein/e neue/r Gewinner*in ausgelost.
SCHWIND Sehen & Hören behält sich vor, das Gewinnspiel zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen zu modifizieren, zu unterbrechen oder zu beenden. Von dieser Möglichkeit macht SCHWIND Sehen & Hören allerdings nur dann Gebrauch, wenn aus Gründen der höheren Gewalt, aus technischen Gründen (z.B. Viren im Computersystem, Manipulation oder Fehler in der Hard- und/oder Software) oder aus rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung des Spiels nicht gewährleistet werden kann. SCHWIND Sehen & Hören haftet nicht für Verluste, Ausfälle oder Verspätungen, die durch Umstände herbeigeführt wurden, die außerhalb unseres Verantwortungsbereichs liegen. In begründeten Fällen kann der Gewinn durch gleichwertige Preise ersetzt werden.
Für die Teilnahme am Gewinnspiel ist die Angabe von persönlichen Daten notwendig. SCHWIND Sehen & Hören speichert und nutzt die erhobenen Daten für die Information über Gewinnspiele, andere Aktionen und Werbung. Der Teilnehmer versichert, dass die von ihm gemachten Angaben zur Person, insbesondere Vor-, Nachname und E-Mail-Adresse wahrheitsgemäß und richtig sind. SCHWIND Sehen & Hören weist darauf hin, dass sämtliche personenbezogenen Daten des Teilnehmers ohne Einverständnis weder an Dritte weitergegeben noch diesen zur Nutzung überlassen werden.
Die Barauszahlung der Gewinne ist nicht möglich. Gewinnansprüche können nicht auf andere Personen übertragen oder abgetreten werden. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Sollten einzelne Bestimmungen der Teilnahmebedingungen ungültig sein oder ungültig werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebedingungen unberührt. An ihrer Stelle tritt eine angemessene Regelung, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am ehesten entspricht. SCHWIND Sehen & Hören behält sich vor, die Teilnahmebedingungen jederzeit zu ändern.
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